September 2024

17. 9. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Oktober 2024

2. 10. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

8. 10. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

30. 10. (Mittwoch)

20:00 – 22:00
Arbeitssitzung

November 2024

5. 11. (Dienstag)

19:00
Gemeinderat Uttenreuth
Uttenreuth, Rathaus, Sitzungssaal

Automatisch gespeicherter Entwurf


Eigener Bericht zur Sitzung des Gemeinderats am 23.7.2024


Öffentlicher Teil 23.7.24 gemäß Bekanntmachung:

1. Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 19.03.2024 und 25.06.2024
2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Antrag auf Änderung des Bebauungsplans U 26 “Südwestlicher Ortseingang”
4. Senioren- und Familienwohnen Gemeinde Uttenreuth – BV Erlanger Straße 7 & 9 – Umsetzung durch die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Gewo-Land hier: Beschluss zur Errichtung des Bauvorhabens und Einlageentscheidung
5. Bauleitplanung der Gemeinde Marloffstein, Aufstellung eines Bebauungsplans (M16 “Solarpark”) mit Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung eines Solarparks; förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
6. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Antrag auf Änderung des Bebauungsplans U 12a “Am Graben”
7. Anhörung als Träger öffentlicher Belange – Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S17 „Nördliche Ziegelei“ der Gemeinde Spardorf
8. Information über das Ergebnis der Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung in Bayern
9. Aufhebung der Richtlinie der Gemeinde Uttenreuth für die Vergabe der Reihenhausgrundstücke Raiffeisenstraße 9-13
10. Neuerlass einer Kostensatzung mit Kostenverzeichnis
11. Ferienbetreuung der Grundschulkinder für weitere Ferien zur Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2027
12. Anpassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Uttenreuth
13. Anpassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtung Mittagsbetreuung Uttenreuth der Gemeinde Uttenreuth
14. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Uttenreuth
15. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Mittagsbetreuung der Gemeinde Uttenreuth
16. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.09.2024

Es fehlen: Hr. Leeb, Hr. Wölfel, Fr. Finger, Hr. Mirsberger

Bürgerfragestunde
Die Beleuchtung in der Schulturnhalle sei recht schlecht. Wie ist der Zeitplan zum Austausch? Hr. Ruth (Bürgermeister): Die Verwaltung erstelle die Leuchtenplanung. Es sei bereits gemessen worden, der Raum sei genügend ausgeleuchtet. Wenn die Planung fertig gestellt ist, werde sie im Gemeinderat vorgestellt.
Wer übernimmt die Rolle des Ehrenamtsbeauftragten? Hr. Ruth: Hr. Becker (Leiter Einwohnermeldeamt) werde diese Funktion übernehmen.

TOP 3 und 6 und 7 werden an den Anfang der Sitzung vorgezogen. TOP 16 wird vor TOP 12 behandelt.

TOP 1. Genehmigung der öffentlichen Niederschriften vom 19.03.2024 und 25.06.2024
Die Niederschriften vom 19.3.24 und vom 25.6.24 werden einstimmig genehmigt.

TOP 2. Bekanntgabe nicht öffentlicher Beschlüsse
Keine Bekanntgaben

TOP 3. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Antrag auf Änderung des Bebauungsplans U 26 “Südwestlicher Ortseingang”
Hr. Müller, sen. (Leiter Parkwohnanlage für Senioren) stellt seinen Sohn Dominik Müller, jun. als seinen Nachfolger vor.
Hr. Müller jun.: Er habe BWL studiert und werde dieses Jahr eine dreijährige Ausbildung zur Pflegefachkraft abschließen. Um die Parkwohnanlage attraktiv zu erhalten, werde bereits jetzt nach und nach umgebaut, so dass die Zimmer größer werden. Zudem sei eine Erweiterung des Pflegebereiches erforderlich. Hierfür möchte er das Wohnhaus seines Großvaters abreißen und an der Stelle eine Tiefgarage und einen neuen Pflegebereich bauen. Zudem möchte er für seine Familie ein neues Haus an sein Elternhaus anbauen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Soll das mittlere Haus abgerissen werden? Hr. Müller jun.: Ja, nur dort könne das Wohnheim erweitert werden. Hr. Müller sen.: Der Anspruch gehe zu größeren Zimmern. Daher habe sich im Laufe der Zeit die Zahl der Bewohner von 150 auf 115 reduziert. Man brauche aber eine Mindestzahl von Bewohnern um rentabel arbeiten zu können. Evtl. könnten auch Personalwohnungen integriert werden.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Es könnte am Ostrand des Grundstückes eine Fußverbindung zur Schwabach entstehen. Kann dies im Zuge der beantragten Änderungen mit vorgesehen werden? Hr. Piek (Planer): Nein, auf Grund der Planung vom 27.6.2023 habe es eine gerichtliche Anordnung gegeben, diesen Bereich aus dem Plan herauszunehmen.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Im Plan sei ein Biotop kartiert. Wie ist das einzuordnen? Hr. Piek (Planer): Das Biotop sei mindestens 20 Jahre alt und habe die Zweckbestimmung Park (kein Schutzcharakter) und Auwaldböschung Schwabach (schwach geschützt). In den zweiten Bereich werde nicht eingegriffen.
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Im Plan seien als Gebäudehöhen 5 Stockwerke für den Pflegebereich und 3 Stockwerke für den privaten Bereich eingetragen. Die Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite sollen auch nur 4 Stockwerke bekommen. 5 sei städtisch und zu hoch für Uttenreuth. Für das Wohnhaus sollten 2 Geschosse plus Dach vorgesehen werden. Hr. Piek (Planer): Dies sei ein Fehler, 4 Geschosse seinen ausreichend.
Fr. Witthuhn (Die Grünen): Wieviel zusätzliche Plätze ergibt der Neubau? Die östliche Ausfahrt sei für querende Radler gefährlich. Hr. Müller sen.: Die Anzahl der Plätze könne man noch nicht sagen, weil sich die Vorschriften immer wieder ändern und derzeit die Zimmer vergrößert werden. Die östliche Ausfahrt müsse noch einmal angeschaut werden.
Hr. Funk (BG): Wird die Erweiterung baulich mit dem bisherigen Bau verbunden? Hr. Müller sen.: Die Verbindung solle unterirdisch erfolgen.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Kann man eine der Einfahrten weglassen? Hr. Müller jun.: Es sei eher eine Einfahrt und eine Ausfahrt, sonst müsste die Gasse zwischen den Parkplätzen breiter werden und es würden Bäume fallen. Die Zugänge seien auch der Rettungsweg. Hr. Piek (Planer): Es fehle noch die Baumbestandsaufnahme, erst danach werde weiter geplant.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Wie kann die Gemeinde sich absichern, dass die Herren Müller sich zerstreiten und dann die Einrichtung an eine Kette geht? Hr. Ruth: Hierfür gebe es keine Absicherung. Fr. Lorenz (Bauamt): Hier geht es nur um ein Baurecht. Es könnte aber zusätzlich ein städtebaulicher Vertrag gemacht werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Dürfen Mitarbeiterwohnungen im Sonderbereich Seniorenwohnen überhaupt gebaut werden? Fr. Lorenz (Bauamt): Mitarbeiterwohnen müsse extra in die Beschreibung des Sondergebietes aufgenommen werden.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Wie wird es weitergehen? Fr. Lorenz (Bauamt): Dies sei nur ein grober Plan. Im Bebauungsplanverfahren werde es konkreter und nochmals im Gemeinderat vorgestellt.

TOP 4. Senioren- und Familienwohnen Gemeinde Uttenreuth – BV Erlanger Straße 7 & 9 – Umsetzung durch die kommunale Wohnungsbaugesellschaft Gewo-Land hier: Beschluss zur Errichtung des Bauvorhabens und Einlageentscheidung
Hr. Ruth: Es habe zwischenzeitlich so ausgesehen als müsste die Gemeinde viel Geld zum Gebäude dazuzahlen. Es sollen Satteldächer gebaut werden, damit das Gebäude ins Dorf passt. Um Grün zu erhalten, wurden die Parkplätze ins Erdgeschoss gelegt, was Wohnfläche gekostet habe. All dies habe das Gebäude teurer als den EOF-Standard gemacht. Nun gebe es eine neue Förderung vom Freistaat, die die Zuzahlungen auf 160.000T€ in 2024 und 178.000€ im Folgejahre reduziert habe. Das Haus werde nicht Eigentum der Gemeinde, sondern der Gewo-Land, deren Mitglied die Gemeinde ist. Man könnte zwar den EOF-Bau verkaufen, aber das sollte eine Gemeinde nie tun.
Hr. Stör (Gewo-Land): Die Gewo-Land habe bereits 2 Projekte umgesetzt (Röttenbach, Weisendorf). EOF heiße: Es sei eine Einkommensgrenze und eine Familiengröße für jede Wohnung festgelegt. Die Gemeinde habe aber Belegungsrecht für alle Wohnungen. Derzeit werde ein „Testantrag“ geprüft, damit sei dann die Förderung geklärt, danach könne mit dem Bau begonnen werden. In Uttenreuth werde vermutlich eine Einzelperson in eine 2-ZimmerWohnung einziehen können. Diese Freistellung werde meist genehmigt, wenn der Bedarf da ist.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Die 2-Zimmer-Wohnungen haben 58m², geht das trotzdem? Die Mieten sollen höher werden, können die Menschen sich das leisten? Hr. Stör (Gewo-Land): Der Balkon zähle nicht zur Wohnfläche, daher haben wir 52-53m². Es gehe nicht um die Mieten, die die Mieter zahlen, sondern was die Gewo bekommt. Eine Miete von 11,50€ sei beantragt, damit und mit der zusätzlichen Einlage der Gemeinde könne der Bau gerade so finanziert werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Danke an Hr. Stör für gute Verhandlung mit der Regierung von Mittelfranken. Nun zahle die Gemeinde insgesamt 450.000€ dazu und stoße weiteres Bauen an.
Hr. Exner (CSU): Er finde es nicht gut, dass das Gebäude nicht der Gemeinde gehört
Hr. Astor (Die Unabhängigen): Wie groß ist das Risiko, dass wir noch mehr zahlen müssen? Hr. Stör: Die Kosten seien konservativ gerechnet. Das Geld sollte reichen, wenn keine Pleiten eintreten. Wenn die Baupreise stark steigen, könne es zu einer Nachzahlung kommen.
Hr. Böhm (CSU): Der Baupreis von 7000€/m² sei sehr hoch. Hr. Stör: Das liege auch an den Wünschen der Gemeinde, die das Gebäude teurer machen. Zudem seien in den letzten 5 Jahre die Baukosten um 30% gestiegen.
Hr. Ruth: Wie geht es jetzt weiter? Hr. Stör: Sobald die Antwort auf den Probeantrag eintreffe, werden die Fördermittel beantragt. Der Bauantrag sei fertig und werde eingereicht. Im Herbst solle die Ausschreibung beginnen und im nächsten Jahr sei Baubeginn.
Es wir einstimmig beschlossen die zusätzlichen Kosten zu tragen.

TOP 5. Bauleitplanung der Gemeinde Marloffstein, Aufstellung eines Bebauungsplans (M16 “Solarpark”) mit Änderung des Flächennutzungsplans zur Errichtung eines Solarparks; förmliche Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
Es werden keine Einwände gegen den Solarpark in Marloffstein erhoben.

TOP 6. Bauleitplanung der Gemeinde Uttenreuth, Antrag auf Änderung des Bebauungsplans U 12a “Am Graben”
Hr. Ruth: Der eingereichte Plan sei sehr unkonkret. Es sei nur eine Baugrenze rund um das Grundstück markiert, es müssen aber auch unbebaubare Flächen eingezeichnet werden. Die Anzahl der Gebäude stimme in Text und Zeichnung nicht überein. Die Einfahrt in die Tiefgarage sei so nicht möglich, da sie über ein fremdes Grundstück führe.
Fr. Witthuhn (Die Grünen): Ein kleiner Spielplatz wäre gut, damit Kinder auch mal alleine nach draußen gehen können, denn der nächstgelegene Spielplatz sei auf der anderen Seite der Hauptstraße. Hr. Ruth: Laut Spielplatzsatzung seien bis zu 500m Entfernung vom Spielplatz zumutbar.
Hr. Astor (Die unabhängigen): Bekommt die Gemeinde einen Streifen für den geplanten Geh- und Radweg und den Einfahrtrichter für den Kirchenweg? Hr. Ruth: Ja, dies sei bereits besprochen.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Kann es zu Folgekosten kommen, wenn der Bereich von Dorf- auf Wohnbaugebiet geändert wird? Hr. Ruth: Die Bebauung sei zu klein um z.B. eine neue Kindergartengrupe dafür bauen zu müssen.
Fr. Lorenz (Bauamt): Es gehe jetzt nur um die Änderung von Dorf- auf allgemeines Wohngebiet und die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes. – einstimmig.

TOP 7. Anhörung als Träger öffentlicher Belange – Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan S17 „Nördliche Ziegelei“ der Gemeinde Spardorf
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Uttenreuth sollte die Entschärfung der Kurve im Fahrradweg durch die Hühnerschlucht anregen.
Fr. Trabod (Die Unabhängigen): Ist die Baugruppe, die im Plan eingezeichnet ist, die gleiche, für die auch in Uttenreuth südlich der katholischen Kirche geplant wird? Hr. Ruth: Es handele sich um die gleiche Gruppe. Er habe mit den Architekten für Uttenreuth gesprochen. Diese sehen kein Problem, wenn die Baugruppe nicht in Uttenreuth baut, denn die Gebäude seien so modular, dass dort auch andere Wohnformen umgesetzt werden könnten. Wegen der eventuell fehlenden Parkplätze werde er eine Lösung einplanen.
Hr Hirschmann (Die Grünen): In Spardorf sollte auch die östliche Grünzone mit dem Biberbau mit geplant werden. Eine beschleunigte Genehmigung nach $13a des Gesetzbuches könnte zu schnell sein, weil nicht alle Gesichtspunkte überprüft werden müssten. Vor allen Dingen fehle ein Umweltgutachten im Bereich der Hühnerschlucht. Auch die Größe spreche gegen beschleunigte Verfahren.
Mit 10:7 Stimmen wird eingewendet, dass die enge westliche Kurve des Radweges zur Hühnerschlucht entschärft werden soll. Und im Hinblick insbesondere auf den nahen Naturraum Hühnerschlucht sollte geprüft werden, ob das beschleunigte Verfahren geeignet ist.

TOP 8. Information über das Ergebnis der Bündelausschreibung für die kommunale Erdgasbeschaffung in Bayern
Die Ausschreibung für den Gasbezug ergab einen Arbeitspreis von 4,0300 ct/kWh. Dieser Preis erhöht sich noch um sämtliche Nebenkosten und Steuern.

TOP 9. Aufhebung der Richtlinie der Gemeinde Uttenreuth für die Vergabe der Reihenhausgrundstücke Raiffeisenstraße 9-13
Hr. Ruth: Das Projekt die Grundstücke in der Raiffeisenstraße bevorzugt an Uttenreuther Familien zu vergeben sei gestartet worden, als die Preise noch sehr hoch waren. Daher schlage er vor diese Vergabe aufzuheben.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen): Es gebe die Zielgruppe, daher sollten wir nicht von unserem Konzept abweichen und beim Punktesystem bleiben. Es müsse allerdings an den aktuellen Marktpreis angepasst werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Das Problem sei, dass die Bewerbung letztes Jahr mit einem Gutachten von 2022 startete, welches mit 1050€/m² zu teuer war. Wir können dies akzeptieren und das Verfahren neu auflegen. Die aktuell interessierten Familien haben ihre Unterlagen schon in der Gemeinde und weitere werden dazu kommen.
Hr. Böhm (CSU): Die Gemeinde sollte den Bodenrichtwert von 880€ verlangen.
Hr. Astor (Die Unabhängigen): 880€/m² sei zu billig, diese Grundstücke seien mehr wert. Der Vorschlag der Verwaltung von 955€/m² sei realistischer.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Es seien jetzt noch 3 der ursprünglichen Bewerber da. Diese könnten jetzt den 3-Spänner bauen. Hr. Ruth: Das Problem sei, dass nicht jede Familie das Grundstück bekommen habe, das sie wollte. Die 3 Bewerber wollen lieber insgesamt 2 Doppelhäuser bauen. Diese seien im Bau billiger, wenn man das Standardhaus eines Bauunternehmers baue.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Er kenne mehrere Familien, die sich damals nicht um ein Grundstück beworben haben, weil der Grundstückspreis einfach zu hoch war.
Fr. Kreitz (Die Grünen): Das Modell war zu kompliziert. Hr. Ruth: Weniger kompliziert sei europarechtlich nicht erlaubt.
Hr. Funk (BG): Es sollte ein zusätzlicher Interessent gesucht und dann das Grundstück verkauft werden.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Wie soll mit den 3 verbliebenen Interessenten umgegangen werden, wenn die Grundstücke meistbietend verkauft werden? Sie wüssten als erste, dass die Grundstücke zu kaufen sind. Das wäre ungerecht gegenüber anderen Interessenten.
Hr. Hirschmann (Die Grünen): Die Gemeinde sollte einen Weg zum dahinter liegenden Grundstück behalten.
Es wird gegen 3 Stimmen beschlossen die Grundstücke nach den Grundsätzen der Vergaberichtlinien für 2 Doppelhäuser zu verkaufen und im Süden einen 2,5m breiten Weg zu behalten.

TOP 10. Neuerlass einer Kostensatzung mit Kostenverzeichnis
Fr. Trabold (Die Unabhängigen): Im vorliegenden Kostenverzeichnis fehle die Gebühr für den Erhalt einer Kopie eines Gemeinderatsprotokolls, was bereits beschlossen ist. Auch die Gebühr für die Gaststättenerlaubnis fehle.
Hr. Trabold (Die Unabhängige): Wie soll den Bürgern das Protokoll zur Verfügung gestellt werden? Er schlage vor es mit Passwort-Schutz auf die Homepage zu stellen und die Bürger erhalten gegen eine Gebühr dieses Passwort.
Die Entscheidung wird vertagt.

TOP 11. Ferienbetreuung der Grundschulkinder für weitere Ferien zur Erfüllung des Anspruchs auf Ganztagsbetreuung ab 2027
Hr. Ruth: Die Gemeinde wolle die Zeiten der Mittagsbetreuung (MIB) durch eine zusätzliche Ferienbetreuung dem Hort angleichen. Gehe man davon aus, dass die Gemeinde von den Eltern 60€ pro Woche verlangt, zahle das Landratsamt 10€/Kind dazu. Somit würdenbei gleichen Betreuungszeiten wie im Hort 7500€ Zuschuss von der Gemeinde fällig. Für die Herbstferien könne man aber schon keinen Förderantrag mehr stellen.
Hr. Trabold (Die Unabhängigen): Können die Uttenreuther Kinder in den Herbstferien dann weiter die Spardorfer Ferienbetreuung nutzen? Hr. Ruth: Ja.
Hr. Horlamus (SPD): Wo soll die Betreuung stattfinden? Hr. Ruth: In den Räumen der MIB.
Für das Schuljahr 2024/25 soll in allen Ferien, in denen der Hort eine Betreuung anbietet (außer Herbstferien) eine Ferienbetreuung angeboten werden. Der Elternbeitrag beträgt 12€/Tag für einen Uttenreuther Schüler – einstimmig.

TOP 12. Anpassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Uttenreuth
TOP 13. Anpassung der Satzung über die Benutzung der gemeindlichen Einrichtung Mittagsbetreuung Uttenreuth der Gemeinde Uttenreuth
Beide Anpassungen werden einstimmig angenommen.

TOP 14. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Uttenreuth
TOP 15. Anpassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Mittagsbetreuung der Gemeinde Uttenreuth
TOP 16. Festsetzung der Elternbeiträge für die kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in Uttenreuth ab 01.09.2024
Hr. Ruth: Die Elternbeiträge sollen nicht jetzt erhöht werden. Es sei bereits beschlossen zum September um 4% zu erhöhen, plus die Hälfte der 3%igen Arbeitsmarktzulage für Erzieher plus den Waldcent für den Waldkindergarten. Im Lummerland sollen die älteren Kinder aus der Krippe in eine Extragruppe gehen. Damit könne ab 1. Januar eine Gruppe im Lummerland geschlossen werden.
Fr. Heinrich (Die Unabhängigen) betont, die Kinderzahlen und die Belegungen der Gruppen seien kein reines Verwaltungsthema. Der Gemeinderat müsse für die Finanzplaung aber wissen, welche Gruppen in welcher Größe erhalten und finanziert werden müssen.
TOP 14, 15 und 16 werden vertagt.